Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde darauf hin, dass Beete, Radwege, Parkplätze, Grünstreifen etc, die an ein Privatgrundstück angrenzen von den jeweiligen Eigentümern verpflichtend von Laub, Schmutz etc. befreit und gereinigt werden. Im Winter besteht für alle Anwohner die Pflicht des Winterdienstes in Form von Schnee.- und Eisbeseitigung u. s. w.. Hiervon ausgenommen sind die Dorfstraße und die Bürsteler Straße. Bei beiden Straßen handelt es sich um Landesstraßen, deren Pflege vom Landkreis übernommen werden.